Geschäftsordnung

des MGV Sangeslust Birkefehl

 

Der Vorstand des MGV „Sangeslust" Birkefehl arbeitet unter der Grundlage nachstehender Geschäftsordnung.

 

Die Geschäftsordnung kann durch den Vorstand dem laufenden Geschäftsbetrieb angepasst werden.

 

Die Geschäftsordnung hat das Ziel die in der Satzung des Vereins festgelegten Vorgaben zu unterstützen.

 

Änderungen zur Geschäftsordnung werden bei Gesamt-Vorstandsitzungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder beschlossen. Der Vorstand ist beschlussfähig, sobald die Hälfte der Vorstandsmitglieder zur Sitzung anwesend ist. Des Weiteren können Änderungen auf Antrag in einer ordentlichen Mitgliederversammlung beraten (und beschlossen) werden. Die Fristen für Anträge gelten entsprechend §8 - letzter Satz der Satzung des MGV "Sangeslust" Birkefehl.

 

 

§ 1 Ehrungen

 

Vom Verein werden folgende Mitgliederehrungen im Rahmen der Jahreshauptversammlung vorgenommen:

 

A) Für aktives Singen:

für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 / 65 sowie 70 Jahre aktives Singen im MGV „Sangeslust“ Birkefehl

- Vereinsurkunde

 

B) Für langjährige Mitgliedschaft

ba) Für 25 Jahre Mitgliedschaft

- Vereinsurkunde und Silbernadel des Vereins

 

bb) Ehrenmitgliedschaft

Mitglieder, die 50 Jahre dem Verein angehören, werden zum Ehrenmitglied ernannt. Über weitere Ernennungen zum Ehrenmitglied beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes; gleiches gilt für ehemalige Vereinsvorsitzende oder Chorleiter für die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden oder Ehrenchorleiter. Die Ehrung erfolgt verbunden mit Vereinsurkunde und Goldnadel des Vereins (Ehrenmitglieds-Nadel).

 

Fördernde Mitglieder, die die Ehrenmitgliedschaft bereits erworben haben, erhalten keine weitere Ehrung!

 

C) Für langjährige Vorstandstätigkeit

für jeweils 5 Jahre aktiver Vorstandstätigkeit erhalten die Vorstandsmitglieder ein Präsent

(Gegenwert: ca. 15-20 €).

 

D) Für gute Probenbeteiligung

Singende Mitglieder, die im abgelaufenen Jahr bei keiner oder max. einer Chorprobe gefehlt haben, werden mit einem kleinen Präsent ausgezeichnet (Gegenwert: ca. 15-20 €)

 

Für besondere Verdienste um den Verein und um den Chorgesang erfolgen Ehrungen durch den Deutschen Chorverband, den ChorVerband NRW e.V. und den Sängerkreis Wittgenstein unabhängig von den vorgenannten Vereinsehrungen. Im Rahmen der jährlich stattfindenden zentralen Jubilarehrung des Sängerkreises Wittgenstein erhalten die Mitglieder, die nach den Ehrungsrichtlinien der übergeordneten Verbände ausgezeichnet werden, darüber hinaus ein kleines Präsent vom Verein (Gegenwert: ca. 15,-€).

 

 

§ 2 Liedständchen

 

A) Hochzeiten von Mitgliedern

Der Verein singt auf Wunsch seiner Mitglieder bzw. deren Angehörigen zu (Jubel-) Hochzeiten.

 

B) Geburtstage

Einmal jährlich veranstaltet der Verein einen sogenannten Ständchennachmittag. Zu der Veranstaltung werden alle Mitglieder sowie Bürgerinnen und Bürger Birkefehls eingeladen, die im jeweils aktuellen Kalenderjahr einen runden Geburtstag feiern. Beschränkt wird diese Veranstaltung auf alle Personen ab dem 70. Lebensjahr (alle 5 Jahre).

 

C) Tod eines Mitglieds

ca) Zur Beisetzung eines aktiven Mitglieds nimmt der Verein mit Fahnenabordnung, Liedvorträgen sowie einer Kranzniederlegung an der Trauerfeier teil. Sollten die Angehörigen eines Verstorbenen keine Teilnahme des Vereins an der Trauerfeier wünschen, wird wie nachfolgend unter cb) beschrieben verfahren!

 

cb) Zur Beisetzung eines fördernden Mitglieds übermittelt der Verein seine Beileidsbekundung mit einer Trauerkarte verbunden mit einem Gutschein eines ortsansässigen Floristen in Höhe von € 40,00.

 

D) Einzelfallentscheidung

Im Einzelfall können individuelle Regelungen durch Beschluss des Vorstandes und/oder der singenden Mitglieder herbeigeführt werden. Themen wie die Verfügbarkeit eines Chorleiters, ausreichende Sängerzahl und terminliche Vereinbarkeit stehen dabei im Vordergrund! Ein Anspruch auf Erfüllung der geäußerten Wünsche nach einem Ständchen besteht nicht!

 

 

Zur Erleichterung der Terminplanung der aktiven Sänger sind Terminwünsche zu A) spätestens ½ Jahr vorher beim Vorstand anzumelden. Später eingehende Terminwünsche werden nicht berücksichtigt.

 

 

 

§ 3 Beiträge

 

Die Beitragshöhe oder die Festlegung sonstiger Kostenumlagen wird gemäß §8 e) unserer Satzung durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen. Ehrenmitglieder, Studenten, Schüler und Auszubildende sind beitragsfrei.

Der Beitrag in Höhe von derzeit € 40,-- ist einmal jährlich zu entrichten durch Bankeinzug.

 

 

§ 4 Rechnungsprüfung / Kassenprüfung

 

Die Kontrolle der Jahresrechnung obliegt den bestellten Rechnungsprüfern. Die Bestellung der Rechnungsprüfer erfolgt jährlich durch die Mitgliederversammlung. Von den Rechnungsprüfern soll einer den aktiven Mitgliedern und der andere den fördernden Mitgliedern oder Ehrenmitgliedern angehören.

 

Die Rechnungsprüfer geben dem Vorstand Kenntnis vom jeweiligen Ergebnis ihrer Prüfungen und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Die Rechnungsprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.

 

 

§ 5 Vorstandswahlen

 

Gemäß § 9 der Vereinssatzung wird der Vorstand auf drei Jahre gewählt.

 

Die Wahlen finden in folgendem Turnus statt:

 

Jahr 1: 1. Vorsitzender & 2. Kassenführer (Jahre 2020 / 2023 usw.)

Jahr 2: 1. Schriftführer & 2. Vorsitzender (Jahre 2021 / 2024 usw.)

Jahr 3: 1. Kassenführer & 2. Schriftführer (Jahre 2022 / 2025 usw.)

 

Die beiden Notenwarte werden von den singenden Mitgliedern in einer Chorstunde gewählt. Sie werden alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung bestätigt. (Jahre 2020 / 2023 usw.)

 

Rückt ein Vorstandsmitglied auf einen anderen Posten oder scheidet vorzeitig aus dem Vorstand aus, so ist für die verbleibende Amtszeit eine andere Person zu wählen.

 

 

§ 6 Verspätete Anträge zur Mitgliederversammlung

 

Anträge, die nicht fristgemäß zur Versammlung eingehen oder mündliche Anträge während des Versammlungsverlaufs können auf die Tagesordnung genommen werden. Jedoch:

 

  • Sollte der Vorstand die Auffassung vertreten, dass das Thema weiter vorbereitet werden muss, so wird dieser Punkt als ordentlicher Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung gesetzt.
  • Sollte der Antrag den Verein finanziell belasten, wird er bis zur nächsten Mitgliederversammlung vorbereitet und als ordentlicher Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung gesetzt.

 

 

§ 7 Nachrufe

 

Beim Tod eines (ehemaligen) aktiven Sängers stellt der Verein einen Nachruf für die Dauer von ca. 1 Monat auf die vereinseigene Homepage. Auf die Schaltung einer Anzeige in der lokalen Presse wird aus Kostengründen verzichtet.

 

Erndtebrück-Birkefehl, den 13.01.2007

(überarbeitet: 19.08.2009 / 11.12.2011 / 08.09.2014 / 09.01.2016 / 26.09.2016 / 28.11.2016 / 21.10.2018 / 05.12.2022)

Download
PDF-Dokument der Geschäftsordnung zum herunterladen und ausdrucken
2022-12-05_Geschäftsordnung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 488.8 KB